Gute wissenschaftliche Praxis

Am Max-Born-Institut werden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Geist der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft befolgt (s. auch DFG).

Konkret sind alle Mitarbeiter des MBI verpflichtet entsprechend der MBI Dienstanweisung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis zu handeln. Beim Verdacht von Verstößen gegen die Regeln der guten Wissenschaftliche Praxis findet die entsprechende Verfahrensvorschrift des Forschungsverbunds Berlin e.V. Anwendung.

Im Fall von Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen über Verhaltensweisen, die dem Bereich wissenschaftlichen Fehlverhaltens zugeordnet werden können, kann im Interesse der Vermittlung und Beratung der im Max-Born-Institut gewählte Ombudsmann angesprochen werden:

Dr. Claus-Peter Schulz, Geb. A, Raum 3.08, Tel. 1252, oder im Verhinderungsfalle sein Vertreter:

Dr. Jens W. Tomm, Geb. C, Raum 3.1, Tel. 1453.

Die Bibliothek des MBI nimmt gern Ihre Dokumentation zur guten wissenschaftlichen Praxis entgegen. Bitte füllen Sie dafür vorab das Formular (PDF) aus.